1. BImschV Stufe 2

Nächste Stufe tritt bald in Kraft!

Die BImSchV betrifft allgemein alle kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die der Wärmeerzeugung entweder in privaten Haushalten oder in Kleinbetrieben dienen. Damit sind sowohl zentrale Heizkessel, welche Gebäude oder Wohnungen mit Heizwärme und Warmwasser versorgen, als auch Einzelraumfeuerungsanlagen gemeint. Zu jenen zählen unter anderem:

  • Kaminöfen
  • Kachelöfen
  • Kachelofeneinsätze

Stichtag 30.12.2020

Für Geräte mit dem Typenschild 1985-1994 endet die gesetzliche Schonfrist zum 30.12.2020, daher sollten Sie rechtzeitig an eine Modernisierung/Austausch Ihrer Feuerstätte denken.
Wir beraten Sie gerne!

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